Krankheit / Infektionsschutz / Abmeldung

  • Kranke Kinder gehören in die fürsorgliche Obhut der Eltern. Geben Sie ihrem Kind die Möglichkeit sich auszuruhen und schnell wieder gesund zu werden. Das Kind darf nicht in die Betreuung kommen, sofern es ansteckende Krankheiten hat. Wenn es während der Betreuung erkrankt, melde ich mich bei Ihnen und Sie müssen Ihr Kind dann umgehend abholen. Sollte das Kind erkrankt sein, melden Sie das Kind bitte bis spätestens 7:00 Uhr ab.