Betreuungsvertrag / Laufende Geldleistungen

  • Es wird ein Betreuungsvertrag in schriftlicher Form mit den Eltern abgeschlossen.
  • Das Jugendamt Ulm bezuschusst gemäß §23 des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) bei Bedarf die Kindertagespflege in Form von laufenden Geldleistungen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt im Vertrag.